Wichtiger Hinweis zur Befischung der Brießelserlen (Erlensee, Naturschutzsee) bzgl. Aufstellen von Zelten

Wichtiger Hinweis zur Befischung der Brießelserlen (Erlensee, Naturschutzsee) bzgl. Aufstellen von Zelten:

Auszug aus dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege:
HeNatG – Hessisches Naturschutzgesetz, Dritter Abschnitt, §5 Eingriffe in Natur und Landschaft, (2), 
2. „das Abstellen von Wohnwagen, nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen oder sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie das Aufstellen von Zelten;“

Hierbei wird  nicht unterschieden zwischen Zelten mit oder ohne Boden. Daher gilt:

Das Zelten ist verboten!

Lediglich ein Wetterschutz (Regenschirm) ist zulässig.

Zudem weist der Vorstand nochmals ausdrücklich auf die Bedingungen der Ausnahmegenehmigung zur Ausübung der Angelfischerei im Naturschutzgebiet Brießelserlen (Erlensee und Naturschutzsee) hin.

Auszug: „… Jedes Vereinsmitglied hat sich vor der Ausübung der Angelfischerei innerhalb des Naturschutzgebiets über die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung sowie der Ausnahmegenehmigung zu informieren. Bei Verstößen gegen geltende Regelungen droht der Entzug der Ausnahmegenehmigung. Wir bitten daher um die strikte Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen und ein  besonders umsichtiges Verhalten bei der Ausübung der Angelfischerei innerhalb des Naturschutzgebietes.“