Wohra und Sandfang

Die komplette Wohra ist nur an Sonn- und Feiertagen frei. Erlaubt ist eine Handangel mit künstlichem Köder.

Klein – Anfang Ohm – Ohmteich

Ohm bis Streckenende

Mühlgraben

Niederwälder See I und II
Erlensse – Naturschutzsee

Der Erlensee und der Naturschutzsee sind bis auf weiteres gesperrt!

Wichtig:

Fangbestimmungen:

  • Täglich dürfen nicht mehr als 3 Forellen, 2 Raubfische: Hecht oder Zander,
    1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer entnommen werden.
  • Der Wels hat kein Mindestmaß und muss entnommen werden..
  • Neue Gesetzgebung: Schonzeit für den Aal vom 01.10. – 01.03. Entnahmemaß: 50 cm.

Am Tage von Angelveranstaltungen sind alle Gewässer gesperrt,
außer nach dem Nachtangeln.
Die gesetzlichen Schonzeiten sind zu beachten. Es gelten die Richtlinien des
Hessischen Fischereigesetzes (siehe auch Punkt 4, Fangbestimmungen).