Für Anfragen, Anregungen und Kritik, die uns über unsere Web-Seite erreichen, sind wir jederzeit dankbar!
Wir haben hier einen Fragen- und Antwortbereich eingerichtet, über den Sie vielleicht die Antwort auf Ihre Frage zu unserem Verein schneller finden können.
| Frage: Wie kann ich Mitglied werden? |
| Antwort: Um Mitglied im Fischereiverein zu werden sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich: Sportfischerprüfung (oder ein dem hessischen Fischereigesetz gleichgestellter Prüfungsnachweis) Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Sportfischerprüfung Jahresfischereischein Darüber hinaus behält es sich der Fischereiverein Kirchhain vor, von jedem neuen Mitglied innerhalb von drei Monaten die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen. Sonstige Informationen: Die ersten 2 Jahre der Mitgliedschaft gelten als Probezeit. Danach wird durch den Vorstand über die Vollmitgliedschaft entschieden. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren der Vereinsforderungen (Jahresbeitrag, Obolus bei nicht geleistetem Arbeitsdienst) ist ein MUSS. Die Teilnahme an den Vereinsaktivitäten ist erwünscht. Sollte die Mitgliedschaft seitens des Antragstellers während der Probezeit gekündigt werden oder die Aufnahme durch den Vorstand nicht entsprochen werden, so behält sich der Fischereiverein Kirchhain vor, 50,00 € der Aufnahmegebühr für den administrativen Verwaltungsaufwand einzubehalten. Eine Erstattung des Jahresbeitrages ist ausgeschlossen. Einmalige Aufnahmegebühr 290 € – Jahresbeitrag 125 € Zum Aufnahmeantrag |
| Frage: Wo kann ich als Gastangler fischen? |
| Antwort: Infos zum Gastangelen finden Sie auf unserer Seite Gastangeln. |
| Frage: Darf man als Gastkartenangler mit einem Bellyboat, auf dem Baggersee fischen? |
| Antwort: Nein! Das Angeln mit einem Bellyboat ist nicht erlaubt. |
| Frage: Ist das Eisangeln erlaubt? |
| Antwort: Nein! Das Eisangeln ist nicht erlaubt. |
| Frage: Ist das Angeln vom Boot erlaubt? |
| Antwort: Nein! Das Angeln ist nur von den Außenufern erlaubt. |
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