Angelsaison
2022/2023
Hier
gibts den aktuellen Befischungsplan
für die Saison 2022/2023.
Jahreshauptversammlung
2022
Sehr geehrter/r
Sportfreund/in
Wir hoffen das
Jahr 2021 war ein erfolgreiches Angeljahr und wünschen Ihnen
und Ihrer Familie ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und
ein gesundes und friedvolles
Jahr 2022.
Hiermit laden
wir Sie zur Jahreshauptversammlung am Samstag den 26.03.2022
im Bürgerhaus Niederwald ein. Beginn ist um 17:30
Uhr *
(* Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt geltenden Corona Regeln)
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
2. Bekanntgabe und Genehmigung der Tagesordnung
3. Totenehrung
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Mitgliederehrung
6. Bericht des Vorstandes
a. 1.Vorsitzender
b. Schriftführer
c. Kassenwart
d. Gewässerwart
e. Berichte aus den Fachbereichen / Arbeitsgruppen
7. Aussprache über die Berichte
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Abstimmung über den Jahreshaushaltsplan 2022
10. Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes
11. Neuwahl des 2.Vorsitzenden
12. Neuwahl des 2. Schriftführer
13. Neuwahl des 2. Gewässerwart
14. Nachwahl der Kassenprüfer
15. Abstimmung über den Austritt aus dem Verband
16. Verschiedenes
Anträge
zur Jahreshauptversammlung sind möglichst schriftlich 4 Wochen
vorher an den Vorstand zu richten.
Für den Vorstand
Clemens Boos 1. Schriftführer
Wichtiger Hinweis zur Befischung der Brießelerlen (Erlensee,
Naturschutzsee) bzgl. Aufstellen von Zelten:
Auszug
aus dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege:
HeNatG - Hessisches Naturschutzgesetz, Dritter Abschnitt, §5
Eingriffe in Natur und Landschaft, (2),
2. "das Abstellen von Wohnwagen, nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen
oder sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im
Außenbereich sowie das Aufstellen von Zelten;"
Hierbei
wird nicht unterschieden zwischen Zelten mit oder ohne
Boden. Daher gilt:
Das Zelten ist verboten!
Lediglich ein Wetterschutz (Regenschirm) ist zulässig.
Zudem weist der Vorstand nochmals ausdrücklich auf die Bedingungen
der Ausnahmegenehmigung zur Ausübung der Angelfischerei im
Naturschutzgebiet Brießelserlen (Erlensee und Naturschutzsee)
hin.
Auszug:
"...
Jedes Vereinsmitglied hat sich vor der Ausübung der Angelfischerei
innerhalb des Naturschutzgebiets über die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung
sowie der Ausnahmegenehmigung zu informieren. Bei Verstößen
gegen geltende Regelungen droht der Entzug der Ausnahmegenehmigung.
Wir bitten daher um die strikte Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen
und ein besonders umsichtiges Verhalten bei der Ausübung
der Angelfischerei innerhalb des Naturschutzgebietes."
Der
Erlensee und der Naturschutzsee dürfen nach den Bedingungen der
Ausnahmegenehmigung
wieder beangelt werden.
WICHTIGE
HINWEISE
Niederwälder
See II - Regelung zum Befahren und Parken!
Mit
dem Kirchhainer Ordnungsamt wurde folgende Regelung zum Befahren
und Parken am Niederwälder See II getroffen:
Der See darf
weiterhin befahren und auch dort geparkt werden. Allerdings sind
die beiden ersten Einfahrten von Kirchhain kommend ("Obergasse"
und "Zur Obergasse" - neben dem Fuhrunternehmen Rinnert) nicht
zu befahren sondern der Weg am Sportplatz ist für die An-
und Abfahrt zu nehmen. Damit wird weiteren Beschwerden von Niederwälder
Anwohnern vorgebeugt und gleichzeitig können die Mitglieder
des Vereins den See befahren und dort parken.
Bei
Fragen erteilt der 1. Vorsitzende Bernd Dörr Auskunft.
Der
Erlensee und der Naturschutzsee dürfen nach den Bedingungen der
Ausnahmegenehmigung
wieder beangelt werden!
ACHTUNG !
- Aal-Schonzeit in Hessen
Als erstes Bundesland
hat Hessen jetzt auf die schwindenden Aal-Bestände reagiert: Jetzt
gilt eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 1. März und ein Mindestmaß
von 50 Zentimetern. Zuvor galt ein Schonmaß von 40 Zentimetern.
Die neue Hessische Fischereiverordnung vom 17. Dezember 2008 ist
bereits in Kraft getreten.Der Wels hat zukünftig in Hessen keine
Schonzeit und kein Mindestmaß mehr.
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