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       Vereinsgewässer 
        (nur für Mitglieder) 
      
         
          | Wohra 
            und Sandfang | 
                  | 
         
       
            Die komplette 
              Wohra ist nur an Sonn- und Feiertagen frei. 
        Erlaubt ist eine Handangel mit künstlichem Köder. 
      
         
          | Klein 
            - Anfang Ohm - Ohmteich | 
                  | 
                  | 
         
       
      
         
          | Ohm 
            bis Streckenende | 
                  | 
         
       
      
         
          | Mühlgraben | 
                  | 
         
       
      
         
          |  
             Niederwälder 
                    See I und II 
              Erlensse - Naturschutzsee 
           | 
                  | 
         
       
              
            Wichtig: 
         
            Fangbestimmungen: 
         
            
              - Täglich 
                dürfen nicht mehr als 3 Forellen, 2 Raubfische: Hecht oder 
                Zander,
 
                1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer 
                entnommen werden. 
              -  
                Der Wels hat kein Mindestmaß und muss entnommen werden..
 
              -  
                Neue Gesetzgebung: Schonzeit für den Aal vom 01.10.  
                01.03. Entnahmemaß: 50 cm.
 
             
            Am 
              Tage von Angelveranstaltungen sind alle Gewässer gesperrt, 
              außer nach dem Nachtangeln. 
              Die gesetzlichen Schonzeiten sind zu beachten. Es gelten die Richtlinien 
              des 
        Hessischen Fischereigesetzes (siehe auch Punkt 4, Fangbestimmungen). 
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