DAS ANGELN AM BAGGERSEE 3

IST AB SOFORT VERBOTEN!!!


Angelsaison 2024/2025 - Jahreshauptversammlung und Befischungsplan

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024

Befischungsplan für die Saison 2024/2025.


WICHTIGE INFO - WIR BITTEN UM BEACHTUNG!

Ab sofort die 2 markierten Bereiche nicht mehr betreten und auch nicht beangeln. Es handelt sich um ein Vogelschutzgebiet.
Bei Verstößen kann dem Verein der Zutritt zum gesamten See untersagt werden.


Wichtiger Hinweis zur Befischung der Brießelerlen (Erlensee, Naturschutzsee) bzgl. Aufstellen von Zelten:

Auszug aus dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege:
HeNatG - Hessisches Naturschutzgesetz, Dritter Abschnitt, §5 Eingriffe in Natur und Landschaft, (2), 
2. "das Abstellen von Wohnwagen, nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen oder sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im Außenbereich sowie das Aufstellen von Zelten;"

Hierbei wird  nicht unterschieden zwischen Zelten mit oder ohne Boden. Daher gilt:

 

Das Zelten ist verboten!

 

Lediglich ein Wetterschutz (Regenschirm) ist zulässig.

Zudem weist der Vorstand nochmals ausdrücklich auf die Bedingungen der Ausnahmegenehmigung zur Ausübung der Angelfischerei im Naturschutzgebiet Brießelserlen (Erlensee und Naturschutzsee) hin.

Auszug:

"... Jedes Vereinsmitglied hat sich vor der Ausübung der Angelfischerei innerhalb des Naturschutzgebiets über die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung sowie der Ausnahmegenehmigung zu informieren. Bei Verstößen gegen geltende Regelungen droht der Entzug der Ausnahmegenehmigung. Wir bitten daher um die strikte Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen und ein  besonders umsichtiges Verhalten bei der Ausübung der Angelfischerei innerhalb des Naturschutzgebietes."
Der Erlensee und der Naturschutzsee dürfen nach den Bedingungen der Ausnahmegenehmigung wieder beangelt werden.

WICHTIGE HINWEISE

Niederwälder See II - Regelung zum Befahren und Parken!

Mit dem Kirchhainer Ordnungsamt wurde folgende Regelung zum Befahren und Parken am Niederwälder See II getroffen:
Der See darf weiterhin befahren und auch dort geparkt werden. Allerdings sind die beiden ersten Einfahrten von Kirchhain kommend ("Obergasse" und "Zur Obergasse" - neben dem Fuhrunternehmen Rinnert) nicht zu befahren sondern der Weg am Sportplatz ist für die An- und Abfahrt zu nehmen. Damit wird weiteren Beschwerden von Niederwälder Anwohnern vorgebeugt und gleichzeitig können die Mitglieder des Vereins den See befahren und dort parken.

Bei Fragen erteilt der 1. Vorsitzende Bernd Dörr Auskunft.

Der Erlensee und der Naturschutzsee dürfen nach den Bedingungen der Ausnahmegenehmigung wieder beangelt werden!


ACHTUNG ! - Aal-Schonzeit in Hessen

Als erstes Bundesland hat Hessen jetzt auf die schwindenden Aal-Bestände reagiert: Jetzt gilt eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 1. März und ein Mindestmaß von 50 Zentimetern. Zuvor galt ein Schonmaß von 40 Zentimetern. Die neue Hessische Fischereiverordnung vom 17. Dezember 2008 ist bereits in Kraft getreten.Der Wels hat zukünftig in Hessen keine Schonzeit und kein Mindestmaß mehr.