Niederwälder See II – Regelung zum Befahren und Parken

Mit dem Kirchhainer Ordnungsamt wurde folgende Regelung zum Befahren und Parken am Niederwälder See II getroffen: Der See darf weiterhin befahren und auch dort geparkt werden. Allerdings sind die beiden ersten Einfahrten von Kirchhain kommend („Obergasse“ und „Zur Obergasse“ – neben dem Fuhrunternehmen Rinnert) nicht zu befahren sondern der Weg am Sportplatz ist für die An- und Abfahrt zu nehmen. Damit wird weiteren Beschwerden von Niederwälder Anwohnern vorgebeugt und gleichzeitig können die Mitglieder des Vereins den See befahren und dort parken.

Bei Fragen erteilt der 1. Vorsitzende Bernd Dörr Auskunft.

Der Erlensee und der Naturschutzsee dürfen nach den Bedingungen der Ausnahmegenehmigung wieder beangelt werden!