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             Besuchen 
              Sie unsere reichhaltig besetzten Gewässer zwischen Marburg 
              und Stadtallendorf 
            BITTE 
              BEACHTEN SIE UNBEDINGT DIE GEWÄSSERORDNUNG/FANGBESTIMMUNGEN 
              FÜR GASTANGLER!! 
            Diese finden 
              Sie hier. 
            Grundsätzliche 
              Hinweise an Gastangler 
            
              - Gastangler 
                sind an unseren Gewässern herzlich willkommen. Um die Attraktivität 
                unserer Gewässer zu steigern und die Fangergebnisse zu optimieren, 
                führen wir im Rahmen einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung 
                umfangreiche Besatzmaßnamen durch.
 
              - Für 
                eine gesunde Entwicklung unserer Fischbestände bitten wir 
                neben der waidgerechten Ausführung der Fischerei um einen 
                schonenden Umgang mit untermaßigen Tieren. Vorsichtiges 
                Hakenlösen und behutsames Zurücksetzen mit nassen Händen 
                verhindert meist das langsame Verenden von gefangenen Jungfischen!
 
              - Die strikte 
                Einhaltung der Vereinsbestimmungen ist im Zuge der umfangreichen 
                Hegemaßnamen zwingend erforderlich. Verstöße 
                gegen bestehende Bestimmungen werden nicht toleriert.
 
              - Aus gegebenem 
                Anlass weisen wir noch einmal darauf hin:
 
                Die Angelzeit ist von morgens 5.00 Uhr bis abends 24.00 Uhr. 
                Kein Nachtangeln. Dies gilt auch für Jahresgastkarteninhaber. 
                 
                Zelten, Übernachten, Campieren ist nicht erlaubt. 
                 
              - Die Mitglieder 
                des Fischereivereins sind berechtigt die Fischereierlaubnisscheine 
                von Gastanglern zu kontrollieren. Die Kontrollberechtigung beschränkt 
                sich auf die Feststellung der Personalien und deren Weitergabe 
                an den Vorstand bzw. an die Gewässeraufsicht.
 
             
            Fangbestimmungen: 
            
              - Täglich 
                dürfen nicht mehr als 3 Salmoniden, 2 Raubfische: Hecht oder 
                Zander,
 
                1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer 
                entnommen werden. 
              -  
                Der Wels hat kein Mindestmaß und muss entnommen werden.
 
              -  
                Neue Gesetzgebung: Schonzeit für den Aal vom 01.10.  
                01.03. Entnahmemaß: 50 cm.
 
             
            
               
                | Kiesbaggersee 
                  Niederwald I | 
                  | 
               
             
            Unser 
              großer, sehr verkehrsgünstig gelegener, Baggersee 
              ist ein Eldorado für Forellen-, Hecht-, Wels- und 
              Karpfenangler! 
              Auch Schleien und vor allem gute Aale zählen 
              zu den häufigsten Fängen. 
              Ganzjährige Besatzmaßnahmen bürgen für gute 
              Fangergebnisse. 
              Achtung Hechtangler:  Bitte immer mit schwerem 
              Gerät ans Wasser gehen, da nur so auch Chancen auf die nicht 
              selten zu fassenden Welse genutzt werden können. 
            Hinweise: 
            
              - Das 
                Angeln vom Vereinsgelände ist nur MITGLIEDERN erlaubt.
 
              - Das 
                Angeln am Niederwäldersee ist bis 24.00 Uhr erlaubt.
 
              - Angelbeginn 
                ab 5.00 Uhr
 
              - Bitte 
                Parkreglungen beachten. 
 
              - Angeln 
                vom Surfvereinsgelände ist nicht erlaubt.
 
             
            
               
                | Wassertiefen: | 
                zwischen 
                  2 und 14m  | 
               
               
                | Anfahrt: | 
                B 
                  62 Abfahrt Niederwald | 
               
             
              
            
               
                | Ohm | 
                  | 
               
             
            Die 
              Ohm ist für jede Überraschung gut! Große Aale, 
              Hechte + Zander gehören zum Standard. 
              Bachforellen, Karpfen und Schleie zählen zu den gängigsten 
              Fängen. 
              Auch dieser Gewässerabschnitt wird mehrfach im Jahr vor 
              allem mit Hecht und Forelle besetzt. 
            Die 
              Gaststrecke befindet sich zwischen der Straßenbrücke 
              Kirchhain/Amöneburg und reicht bis 50 Meter oberhalb 
              des Sportplatzes Großseelheim (Brücke Richtung Niederwald) 
              und darf nur linksseitig (in Fließrichtung gesehen) beangelt 
              werden. 
            Hinweise: 
            
               
                | Wassertiefen: | 
                 
                  je nach Wasserstand unterschiedlich zwischen 0,3 und 2 m | 
               
               
                | Anfahrt: | 
                z.B. 
                  B 62, Abfahrt Kirchhain/Amöneburg, dann links durch den 
                  Kreisel bis 
                  hoch zur Straßenbrücke kurz vorm Ortseingang Kirchhain | 
               
             
            Das 
              Angeln an den Gastgewässern ist zwischen 5:00 und 24:00 Uhr 
              erlaubt 
              Nachtangeln ist verboten! 
              Es gelten die Bestimmungen des hessischen Fischereigesetzes. 
              Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt zu beachten. 
            Eine 
              Jahreskarte kostet 200,-- € und berechtigt zum Angeln an beiden 
              o.g. Gastgewässern (Kombikarte). 
              Die Ausgabe erfolgt ab April eines jeden Jahres. Nähere Infos 
              hierzu sind bei der Geschäftstelle des Vereins, 
              Obergasse 
              21, 35274 Kirchhain, Tel.: 06422/92 22 61, erhältlich. 
            Der 
              Fischereiverein Kirchhain wünscht allen Gastanglern 
              Petri Heil + viel Erfolg! 
            Bei 
              folgenden Ausgabestellen sind Gastkarten ganzjährig erhältlich: 
               
            
            Tagesgastkarte: 
              12 € * 
              Wochengastkarte (7 Tage gültig ab Ausstellungsdatum): 37 €* 
              Monatsgastkarte (30 Tage gültig ab Ausstellungsdatum): 72 €* 
              *Auf die Karte bzw. Fangstatistik wird 1 € Pfand erhoben. Bei 
              Rückgabe der Fangstatistik in der Ausgabestelle wird dieser 
              erstattet (AUSSER ONLINE). 
            Antragsformular 
              für die Ausstellung einer Jahresgastkarte 
            Wann dürfen 
            Kinder & Jugendliche angeln (Hessen)? 
            Fischereischein 
            für Kinder und Jugendliche sowie ausländische Gastangler. 
            Anerkennung des Fischereischeins bei Umzug in ein anderes Bundesland 
            Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen. 
            Bedingungen 
              für ausländische Gäste 
              Ausländer 
              ohne Wohnsitz im Inland können den hessischen Fischereischein 
              ohne Prüfung erhalten, wenn sie beispielsweise im Besitz eines 
              ausländischen Fischereischeins sind. 
              Wer aus 
              Ländern kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt, muss 
              nachweißen, dass er dort der Fischerei nachgeht und sachkundig 
              ist. 
              Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche Erklärung geschehen. 
              Natürlich 
              können Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz, 
              auch die Fischerprüfung ablegen und anschließend den 
              hessischen Fischereischein erhalten. 
            Fischereiausübung 
              durch Kinder und Jugendliche 
              Der 
              Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung 
              erworben werden. 
              Er erlaubt 
              das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. 
              Der reguläre 
              Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen 
              Fischerprüfung erworben werden. 
            Anerkennung 
              von Fischereischeinen anderer Bundesländer 
              Bei 
              einem Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener 
              Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben 
              und verlängert. 
              Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer 
              Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt. 
               
            Gültigkeitsdauer 
              Fischereischein 
              1, 5 und 10 Jahre 
            
            
            (Quelle: VDSF-Jugend, 
              Jugendleiterinfos) 
            Arbeitsdienste 
              zur Info 
              Zu den Arbeitsdiensten ist die Arbeitsdienstkarte mitzubringen. 
              Nur die auf der Bescheinigung eingetragenen Arbeitsdienste werden 
              anerkannt. 
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