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Besuchen
Sie unsere reichhaltig besetzten Gewässer zwischen Marburg und Stadtallendorf
Fangbestimmungen:
- Täglich
dürfen nicht mehr als 3 Salmoniden, 2 Raubfische: Hecht oder Zander,
1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer entnommen
werden.
- Der
Wels hat kein Mindestmaß und muss entnommen werden.
- Der
Zander ist vom 01.02. 31.05. eines Jahres gesperrt.
- Neue
Gesetzgebung: Schonzeit für den Aal vom 01.10. 01.03. Entnahmemaß:
50 cm.
| Kiesbaggersee
Niederwald I |
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Unser großer,
sehr verkehrsgünstig gelegener, Baggersee ist ein Eldorado
für Forellen-, Hecht-, Wels- und Karpfenangler!
Auch Schleien und vor allem gute Aale zählen zu den
häufigsten Fängen.
Ganzjährige Besatzmaßnahmen bürgen für gute Fangergebnisse.
Achtung Hechtangler: Bitte immer mit schwerem Gerät
ans Wasser gehen, da nur so auch Chancen auf die nicht selten zu fassenden
Welse genutzt werden können.
Hinweise:
- Das Angel
vom Vereinsgelände ist nur MITGLIEDERN erlaubt.
- Das Angeln
am Niederwäldersee ist bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Angelbeginn
ab 5.00 Uhr
- Bitte
Parkreglungen beachten.
- Angeln
vom Surfvereinsgelände ist nicht erlaubt.
| Wassertiefen: |
zwischen
2 und 14m |
| Anfahrt: |
B
62 Abfahrt Niederwald |
| Kosten: |
Tageskarte:
10,- €, Wochenkarte: 50,- € |
| Ohm |
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Die Ohm
ist für jede Überraschung gut! Große Aale, Hechte +
Zander gehören zum Standard.
Bachforellen, Karpfen und Schleie zählen zu den gängigsten
Fängen.
Auch dieser Gewässerabschnitt wird mehrfach im Jahr vor allem
mit Hecht und Forelle besetzt.
Die Gaststrecke
befindet sich zwischen der Straßenbrücke Kirchhain/Amöneburg
und reicht bis 50 Meter oberhalb des Flutmuldenwehres
und darf nur linksseitig (in Fließrichtung gesehen) beangelt werden.
Hinweise:
Die Ohmstrecke,
von der Straßenbrücke Kirchhain/ Amöneburg, bis 50m vor
dem Flutmuldenwehr ist nur in Fließrichtung linksseitig (siehe Hinweisschilder)
zu beangeln!
| Wassertiefen: |
je nach Wasserstand unterschiedlich zwischen 0,3 und 2 m |
| Anfahrt: |
z.B.
B 62, Abfahrt Kirchhain/Amöneburg, dann links durch den Kreisel
bis
hoch zur Straßenbrücke kurz vorm Ortseingang Kirchhain
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| Kosten: |
Tageskarte:
10,- €, Wochenkarte: 50,- € |
Das Angeln
an den Gastgewässern ist zwischen 5:00 und 24:00 Uhr erlaubt
Nachtangeln ist verboten!
Es gelten die Bestimmungen des hessischen Fischereigesetzes.
Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt zu beachten.
Eine Jahreskarte
kostet 180,-- € und berechtigt zum Angeln an beiden o.g. Gastgewässern
(Kombikarte).
Die Ausgabe erfolgt ab April eines jeden Jahres. Nähere Infos hierzu
sind bei der Geschäftstelle des Vereins,
Obergasse 21,
35274 Kirchhain, Tel.: 06422/92 22 61, erhältlich.
Der
Fischereiverein Kirchhain wünscht allen Gastanglern
Petri Heil + viel Erfolg!
Bei
folgenden Ausgabestellen sind die Tages- bzw. Wochenkarten ganzjährig
erhältlich:
- Angelshop Hamm,
Am Biegen 17 in Lahntal-Goßfelden, Tel.: 06423/7696
- Autohaus Nau in
Stadtallendorf, Tel.: 06428/3059
- Büro Dirk
Rüffer, Eisenbahnstr. 3 in Kirchhain, Tel.: 06422/85208
- Münzhandel
Fischer, Brießelstraße in Kirchhain, Tel.: 06422/7219
- Gaststätte
Zum Ohmtal, Marburger Str. 20 in Anzefahr, Tel.: 06422/899299
- Daniel´s
Angelshop, Alte Knocke 1, 35085 Ebsdorfergrund-Hachborn
Antragsformular
für die Ausstellung einer Jahresgastkarte
Wann dürfen Kinder
& Jugendliche angeln (Hessen)?
Fischereischein
für Kinder und Jugendliche sowie ausländische Gastangler.
Anerkennung des Fischereischeins bei Umzug in ein anderes Bundesland
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen.
Bedingungen für
ausländische Gäste
Ausländer
ohne Wohnsitz im Inland können den hessischen Fischereischein ohne
Prüfung erhalten, wenn sie beispielsweise im Besitz eines ausländischen
Fischereischeins sind.
Wer aus Ländern
kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt, muss nachweißen,
dass er dort der Fischerei nachgeht und sachkundig ist.
Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche Erklärung geschehen.
Natürlich
können Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz, auch die
Fischerprüfung ablegen und anschließend den hessischen Fischereischein
erhalten.
Fischereiausübung
durch Kinder und Jugendliche
Der Jugendfischereischein
kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden.
Er erlaubt das
Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Der reguläre
Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
erworben werden.
Anerkennung von
Fischereischeinen anderer Bundesländer
Bei einem
Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein
nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.
Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer Bundesländer
sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt.
Gültigkeitsdauer
Fischereischein
1, 5 und 10 Jahre
(Quelle: VDSF-Jugend,
Jugendleiterinfos)
Arbeitsdienste
zur Info
Zu den Arbeitsdiensten
ist die Arbeitsdienstkarte mitzubringen. Nur die auf der Bescheinigung
eingetragenen Arbeitsdienste werden anerkannt.
Arbeitsdienst-Termine
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Wetter
zum Angeln?
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Das
Lahnfenster
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