Vereinsgewässer (nur für Mitglieder)

Wohra und Sandfang Luftbild

Die komplette Wohra ist nur an Sonn- und Feiertagen frei.
Erlaubt ist eine Handangel mit künstlichem Köder.

Klein - Anfang Ohm - Ohmteich Luftbild Luftbild
Ohm bis Streckenende Luftbild
Mühlgraben Luftbild

Niederwälder See I und II
Erlensse - Naturschutzsee

Luftbild

 

Wichtig:

Fangbestimmungen:

  • Täglich dürfen nicht mehr als 3 Forellen, 2 Raubfische: Hecht oder Zander,
    1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer entnommen werden.
  • Der Wels hat kein Mindestmaß und muss entnommen werden..
  • Neue Gesetzgebung: Schonzeit für den Aal vom 01.10. – 01.03. Entnahmemaß: 50 cm.

Am Tage von Angelveranstaltungen sind alle Gewässer gesperrt,
außer nach dem Nachtangeln.
Die gesetzlichen Schonzeiten sind zu beachten. Es gelten die Richtlinien des
Hessischen Fischereigesetzes (siehe auch Punkt 4, Fangbestimmungen).